Rechtlicher Hinweis: GEMA Gebühren und Anmeldung übernimmt laut Vertrag der Veranstalter - wie folgt. Gemäß § 13a Wahrnehmungsgesetz muss der Veranstalter vorab die GEMA informieren, wenn auf der Veranstaltung GEMA-Kompositionen live oder vom Band gespielt werden. Nach der Veranstaltung muss der Veranstalter der GEMA eine Liste übersenden, aus der hervor geht, welche Werke live gespielt wurden.